Eine Altenpflegerin aus Stuttgart wollte um 4.50 Uhr zur Arbeit fahren – und hat damit die Ausgangssperre um zehn Minuten gebrochen. Folge: 340 Euro Bußgeld.
Weil sie kurz vor Ende der nächtlichen Ausgangssperre früh morgens zur Arbeit ging, wurde ihr ein Bußgeld von 340 Euro aufgebrummt, wie die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten. Als sie um 4.50 Uhr ihr Haus verließ, sei die Frau von der Polizei kontrolliert worden. Damit war sie nach eigenen Angaben zehn Minuten zu früh dran. In Baden-Württemberg gilt landesweit eine Ausgangssperre von 20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.
Einen Passierschein konnte die Altenpflegerin auch nicht vorweisen, weshalb sie drei Wochen später Post von der Stadt bekam. In dem Schreiben sei sie aufgefordert worden, wegen Missachtung der Ausgangssperre ein Bußgeld in Höhe von 340 Euro zu zahlen.