Etwa 50 Mitarbeiter sollen beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die Umsetzung des sogenannten Facebook-Gesetzes von Justizminister Heiko Maas (SPD) überwachen.
Anfang Oktober tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, bis dahin tritt die Hälfte der Mitarbeiter ihren Dienst an. Das Gesetz verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, Ansprechpartner in Deutschland einzusetzen, an die sich Nutzer mit Beschwerden sowie Ermittler mit Auskunftsersuchen wenden können. Solche Anfragen müssen binnen 48 Stunden beantwortet werden.
Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Mitgliedern müssen ab Januar zudem „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte binnen 24 Stunden löschen oder sperren.
Bei Verstößen drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
Das BfJ plant zwei Referate, für Grundsatzfragen und für die Bearbeitung von Einzelfällen. Den Mitarbeitern, die dabei verstörende Inhalte sichten könnten, „soll psychologische Betreuung an die Seite gestellt werden“, heißt es.