Studie: Die Rente wird bei heute jungen Menschen später nicht ausreichen. Betroffen: 20- bis 34-Jährige.
Wer heute jung ist, wird von seiner gesetzlichen Rente kaum leben können. Das geht aus einer aktuellen Studie im Auftrag von „Union Investment“ hervor. Die heute 20- bis 34-Jährigen, die besonders von den vergangenen Rentenreformen betroffen sind, bräuchten demnach etwa 800 Euro im Monat zusätzlich, ansonsten blieben ihnen im Rentenalter kaum noch 1000 Euro monatlich zum Leben.
Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, André Wendt:
„Laut dem CDU-geführten, sächsischen Finanzministerium lagen allein für das Jahr 2015 die asylbezogenen Ausgaben im Freistaat bei gut 450 Millionen Euro. Für 2016 veranschlagen die 16 Bundesländer 16,7 Milliarden Euro in ihren Haushalten.
Es ist politischer Zynismus, die eigenen Bürger in eine Armutsfalle rennen zu lassen, um andererseits kulturfremden, zumeist ungebildeten und somit für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehenden Neu-Bürgern, die nie in das Sozialsystem eingezahlt haben, das Geld der deutschen Bürger und Steuerzahler in die Taschen zu stopfen. Politisch Verfolgte oder Bürgerkriegsflüchtlinge in gleicher oder ähnlicher Höhe zu alimentieren, wie die eigene Bevölkerung, halte ich für unanständig. Zumal sie ja – davon gehe ich nach wie vor aus – irgendwann in ihre Heimat zurückkehren müssen. Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Solidarität nicht zu Lasten eigener, deutscher Bürger gehen darf.“
Vorsorgeatlas Deutschland 2017
Der Vorsorgeatlas Deutschland gibt ein nahezu vollständiges Bild über die Situation der Altersvorsorge. Betrachtet werden dabei nicht die aktuellen Altersbezüge, sondern die zu erwartenden Renten der zukünftigen Rentnerjahrgänge. Dabei erfasst der Atlas neben den „klassischen“ Alterssicherungssystemen der ersten Schicht (Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) die Vorsorgewege der zweiten Schicht (Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes) sowie das Geld- und Immobilienvermögen der Haushalte (dritte Schicht).