Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu "mehr als 1.000 Islamisten aus Deutschland" vor, die zur Unterstützung einer Terrororganisation in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind.
Mehr als die Hälfte der ausgereisten Dschihadisten besitzt nach Angaben der Sicherheitsbehörden die deutsche Staatsangehörigkeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Links-Fraktion hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.
Die Zahl der Dschihad-Ausreisen steigt damit weiter, jedoch deutlich langsamer als noch vor zwei Jahren. Seit 2013 sind zudem 243 Anhänger der kurdischen Arbeiterpartei PKK und der kurdischen Partei PYD in Richtung Konfliktregion ausgereist, um die Anti-IS-Koalition zu unterstützen.
Die PKK gilt in Deutschland als ausländische Terrorvereinigung. Die Fraktion der Linken kritisiert das Vorhaben der Koalition von Union und SPD, ausgereisten Terrorkämpfern die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, spricht von "reiner Symbolpolitik" und "purer Augenwischerei". Jelpke halte ein solches Gesetz für "verfassungswidrig".
Zudem würde eine solche Maßnahme auch Deutsche bestrafen, die auf Seiten der Kurden "den Kampf gegen den Islamischen Staat entscheidend mitgetragen" hätten, so Jelpke. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf ein solches Vorhaben geeinigt.
Demnach sollen Islamisten aus Deutschland, die im Besitz der deutschen und einer weiteren Staatsbürgerschaft sind, ausgebürgert werden, sofern sich eine Person nachweislich an Kampfhandlungen von Terrorgruppen im Ausland beteiligt hat. Auch vom Koalitionspartner SPD kommt Kritik an dem Gesetzesvorhaben. "Das ist mehr Symbol als nützliche Politik", sagte SPD-Innenexperte und Mitglied des Bundesvorstands, Uli Grötsch, den Funke-Zeitungen.
Kämen Dschihadisten aus den Kampfgebieten nach Deutschland zurück, brauche es Strafverfolgung und Deradikalisierung. "Wer auf Passentzug setzt, macht es sich zu einfach." Der Innenexperte der CDU-Bundestagsfraktion, Armin Schuster, verteidigt dagegen die geplante Maßnahme im Kampf gegen den Terrorismus.
Ein rückkehrender Dschihadist, der nicht mehr Deutscher ist, könne zudem an der Grenze zurückgewiesen werden, sagte Schuster den Funke-Zeitungen. Wie viele Personen aus Deutschland für Kampfhandlungen in das Dschihad-Gebiet ausgereist sind und zudem im Besitz der deutschen und einer weiteren Staatsbürgerschaft sind, ist der Bundesregierung nicht genau bekannt.
Das Bundesinnenministerium schreibt auf Nachfrage der Linke-Fraktion: "Der Bundesregierung liegen in der Regel jedoch keine gerichtsverwertbaren Erkenntnisse darüber vor, ob, inwieweit und mit welchem Tatbeitrag sich die ausgereisten Personen im Kampfgebiet strafbar gemacht haben", da eine Beweiserhebung "aktuell nur sehr eingeschränkt möglich" sei.
Der Generalbundesanwalt führt derzeit gegen neun mutmaßlich aus Syrien und Irak zurückgekehrte Terrorkämpfer Strafverfahren, die im Besitz der deutschen und einer weiteren Staatsbürgerschaft sind.
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