Als Sondersteuer zur Finanzierung der Deutschen Einheit wurde der Solidaritätszuschlag ab 1991, zuerst befristet und ab 1995 dauerhaft auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben.
Seit 2011 schon übersteigen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag die Ausgaben für den Solidarpakt II. Für das Jahr 2018 berechnet der Bund der Steuerzahler Einnahmen von 18,8 Milliarden Euro, bei Kosten von 4,3 Milliarden Euro für den Solidarpakt II.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Bundestag, kommentiert dies wie folgt:
„Wie die vorliegenden Zahlen zeigen, wäre mit einer sofortigen Abschaffung eine hohe Entlastung für den deutschen Steuerzahler möglich. Bei weiterhin sprudelnden Einnahmen eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber unsere Regierung will anscheinend den Steuerzahler nicht entlasten, sondern lieber weiter schröpfen.
Die Abschaffung des Soli würde positive Aspekte nach sich ziehen, wie ein Wirtschaftswachstum und daraus resultierend neue Jobs. Ganz zu schweigen von der für die Bürger positiven steuerlichen Entlastung, die längst schon überfällig ist.
Aus diesem Grund fordert die AfD-Bundestagsfraktion die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle deutschen Steuerzahler.“