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ESM: BVerfG erst April

Karlsruhe verkündet Urteil über EZB-Anleihekaufprogramm erst im April. Gründe für die lange Beratungsdauer sind offenbar höchst kontroverse Meinungen innerhalb des achtköpfigen Zweiten Senats.

 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird voraussichtlich erst im April sein Urteil darüber verkünden, ob das EZB-Anleihekaufprogramm verfassungswidrig ist. Das hat die "Frankfurter Rundschau" (FR) aus Justizkreisen und dem Umfeld der Kläger erfahren.

 

Gründe für die lange Beratungsdauer sind offenbar höchst kontroverse Meinungen innerhalb des achtköpfigen Zweiten Senats, wie die "FR" in ihrer Montagausgabe berichtet. "Das Verfahren ist sehr komplex", heißt es dazu in der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts.

Gegen den Euro-Rettungsschirm ESM hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, mehrere eurokritische Professoren, die Linkspartei, eine Bürgerinitiative und zahlreiche Einzelpersonen unabhängig voneinander Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Nach der Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen europäischer Krisenländer aufzukaufen, erweiterte ein Teil der Kläger ihre Beschwerden in Karlsruhe. Ein Anleihekauf laufe auf eine Finanzierung maroder Staatshaushalte durch die EZB hinaus, argumentierten sie. Das sei durch den Lissabon-Vertrag verboten.

Unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wurde bereits am 11. und 12. Juni 2013 in Karlsruhe mündlich über die Klagen verhandelt. Seither berät der Zweite Senat. Ein Urteil war ursprünglich schon für den Spätherbst vergangenen Jahres erwartet worden.

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