Euro-Kläger rügt Bundesverfassungsgericht. "Namens und im Auftrag der Beschwerdeführer – 53 an der Zahl – bekunde ich mein Befremden über die bisherige Unterlassung des Zweiten Senats", heißt es in einem Schreiben Kerbers an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Das Bundesverfassungsgericht gerät wegen seiner zögerlichen Haltung zur Frage der Euro-Rettung in die Kritik. So beschwert sich Markus Kerber, einer der Kläger gegen die Griechenland-Hilfen und den Rettungsschirm EFSF, dass es noch immer keine Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerden vom Mai und Juni vergangene Jahres gebe, obwohl bereits mehrere Länder Hilfen aus dem Rettungsfonds erhalten hätten.
"Mit Arbeitsüberlastung lässt sich das Schweigen des Gerichts nicht länger rechtfertigen", so Kerber, "der zuständige Berichterstatter, Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, hält auf zahllosen Veranstaltungen Vorträge, findet Zeit zur Redaktion von Publikationen für das breite Publikum und scheut auch die Teilnahme an politischen Salons der Parteien nicht." Auch über seinen Eilantrag, mit dem er die Zustimmung Deutschlands zum Rettungspaket für Portugal verhindern wollte, mahnt Kerber eine Entscheidung an. "Namens und im Auftrag der Beschwerdeführer – 53 an der Zahl – bekunde ich mein Befremden über die bisherige Unterlassung des Zweiten Senats", heißt es in einem Schreiben Kerbers an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle vom 23. Mai. DER SPIEGEL 23/2011