Der Bundestag hat die sogenannte "Bundesnotbremse" auf den Weg gebracht. 342 Abgeordnete stimmten am Mittwoch in der Schlussabstimmung für die umstrittene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. 250 Parlamentarier lehnten dies ab, 64 enthielten sich.
In der vorausgegangenen Debatte hatte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus um Zustimmung geworben: Wenn man das Gesetz nicht beschließe, "dann werden Menschen krank werden, und dann werden Menschen sterben", sagte er.
Widerstand kam von der Opposition. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland warf der Bundesregierung vor, "zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Freiheitsrechte im Grundgesetz einzuschränken".
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, kündigte unterdessen an, dass ihre Partei eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe auf den Weg bringen werde, falls Ausgangssperren beschlossen werden.
Begleitet wurde die Debatte von Protesten mehrerer Tausend Menschen in Berlin. Das Regierungsviertel wurde weiträumig abgesperrt, die Polizei war nach eigenen Angaben zusätzlich mit bis zu 2.200 Beamten im Einsatz.
Insgesamt vier Versammlungen wurden durch die Behörden verboten. Eine Versammlung auf der Straße des 17. Juni wurde durch die Polizei aufgelöst. Als Grund wurden Verstöße gegen Hygieneregeln angegeben.
Bei einer weiteren Versammlung soll es Polizeiangaben zufolge zu Flaschenwürfen auf die Einsatzkräfte gekommen sein. Vereinzelt sei Pfefferspray eingesetzt worden. Das durch den Bundestag beschlossene Gesetz sieht für Gebiete, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, eine bundesweit verbindliche Notbremse vor.
Unter anderem treten dann Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr in Kraft. Ausnahmen gibt es für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 Uhr und Mitternacht. Voraussetzung ist, dass sie allein unterwegs sind.
Dieser Punkt war im parlamentarischen Verfahren abgeschwächt wurden - ursprünglich sollte die Ausgangssperre ab 21 Uhr gelten und keine weiteren Ausnahmen beinhalten.
Ebenfalls geändert wurde der Schwellenwert, ab dem Schulen geschlossen werden sollen: Der Inzidenzwert für das Verbot von Präsenzunterricht wurde von 200 auf 165 abgesenkt. Auch hier muss der Wert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten werden.
Strengere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die durch das Gesetz festgelegt werden. Das Paket muss noch den Bundesrat passieren, was am Donnerstag geschehen soll.
Foto: Notbremse, über dts Nachrichtenagentur