Die Einführung eines Corona-Impfregisters in Deutschland wäre nach Ansicht mehrerer Datenschutzrechtler umsetzbar. "Wer a priori behauptet, ein Impfregister sei datenschutzkonform nicht ausgestaltbar, der redet Unsinn", schreiben die Juristen Rolf Schwartmann, Gregor Thüsing und Andreas Jaspers in einem Beitrag für die FAZ (Montagsausgabe). "Da das Register eine Frage der virologischen Erforderlichkeit, des politischen Willens und der gesetzlichen Ausgestaltung ist, steht der Datenschutz einer wirksamen Pandemiebekämpfung nicht entgegen", so die Fachleute.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen sie in der Frage, ob die Nutzung internetbasierter Videokonferenzsysteme mit dem deutschen und dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar ist. "Unternehmen und Bildungseinrichtungen, aber auch Behörden und Gerichte nutzen diese Systeme vielfach mangels funktionstüchtiger und anwenderfreundlicher Alternativen. Sie bemühen sich auf bestmögliche Weise und redlich, die Risiken durch spezielle Einstellungen so zu minimieren, dass der Einsatz zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Pflichten zu Unterricht und Prüfung auch in der Pandemie datenschutzrechtlich verantwortet werden kann." Anderslautende Einschätzungen von Länderbehörden, etwa in Berlin und in Bayern, halten sie für unbegründet. Behörden raten sie dazu, "nicht mit Anordnungen zu drohen, die im Ergebnis rechtswidrig sind, weil die erforderlichen Prüfungen mangelhaft waren". Auch bei der Verbrechensbekämpfung im Internet dürfe sich der Staat nicht wegducken, so die Juristen. "Im Fall von Mordaufrufen über soziale Netzwerke müssen Datenabfragen ebenso möglich sein wie bei Kinderpornografie oder anderer Schwerkriminalität". Dies sei datenschutzrechtlich nicht einfach, aber auch nicht unmöglich - wenn man es nur wolle.
Foto: Impfpass mit Eintrag einer Biontech-Impfung gegen Corona, über dts Nachrichtenagentur