Ungeimpften Mitarbeitern in Hausarztpraxen drohen angesichts der Impfpflicht ab Mitte März zunächst Abmahnungen und später gegebenenfalls auch Kündigungen. Das teilte der Deutsche Hausärzteverband dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mit. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Wie aus einem Informationspapier des Verbandes an die Arztpraxen hervorgeht, müssen Mitarbeiter bis zum Ablauf des 15. März einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können, vorlegen. Wenn sie dem nicht nachkommen, dürfen die Betroffenen in der Arztpraxis weder tätig noch beschäftigt werden. "Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein", heißt es in dem Schreiben. Dann entfalle auch der Anspruch auf Vergütung.
Wenn sich der Arbeitnehmer weiterhin weigert, einen Impfnachweis vorzulegen, kann als "letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen", heißt es weiter. Zunächst müssten aber Abmahnungen erfolgen. Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele Beschäftigte von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden. "Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen - sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich um die Patientinnen und Patienten zu schützen", sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. "Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein."
Foto: Behandlungszimmer beim Arzt, über dts Nachrichtenagentur