Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarland hat die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften nach der 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Zuvor wurde schon in Niedersachsen und Bayern 2G gerichtlich außer Kraft gesetzt.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die Zutrittsbeschränkung zu Einzelhandelsgeschäften vorläufig außer Vollzug gesetzt.Damit gebe man einem Eilantrag mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel statt, teilte das OVG in Saarlouis am Freitag mit. Die Entscheidung bedeute, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden sei.
Für Niedersachsen kippte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die 2G-Regel für den Einzelhandel im Freistaat diese Woche außer Vollzug gesetzt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes "verstößt die Regelung gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen".