Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass auch Genesene und zweifach Geimpfte künftig bei Bar- und Restaurantbesuchen bundesweit einen Schnelltest vorlegen müssen. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf das aktuelle Beschlusspapier. 2G-plus gilt demnach unabhängig von der lokalen Inzidenz.
Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung, schreibt das Magazin. Wer weder Impf- noch Genesenennachweis erbringen kann, bleibt der Zutritt in gastronomische Betriebe gänzlich verwehrt. Beim Vollzug der Regelung wollen die Länder "ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen", zitiert der "Spiegel" aus dem Beschlusspapier.
Foto: Hinweisschild an einer geschlossenen Bar, über dts Nachrichtenagentur