Staatsanwaltschaften und Polizei haben 2020 mehr als 100 mal auf persönliche Daten aus der Luca-App oder auf andere Formen der Corona-Kontakterfassung zurückgegriffen. Dunkelziffer dürfte höher sein.
Seit Einführung der Kontakterfassung in Restaurants und Geschäften im Jahr 2020 haben deutsche Strafverfolgungsbehörden in mehr als 100 Fällen Daten aus Corona-Kontaktlisten oder aus der Luca-App erhoben. Das geht aus einer bundesweiten ZDFheute-Umfrage unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten hervor. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten abgefragt, obwohl das Infektionsschutzgesetz dies zu diesem Zeitpunkt eigentlich untersagte.
Die Strafverfolgungsbehörden haben bei den Abfragen die Daten von mindestens 500 Personen erhoben. Tatsächlich dürften die Daten in noch mehr Fällen erhoben worden sein. Derartige Datenabfragen werden bei den Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst, so dass die Zahlen vor allem auf der Erinnerung der Beamten beruhen. Zudem gibt es Fälle, in denen die Polizei die Daten ohne Wissen der Staatsanwaltschaft erhoben hat. Seit Frühsommer 2020 müssen in vielen Bundesländern Restaurants und andere Betriebe die persönlichen Daten der Gäste erfassen und speichern. Damit sollen die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen von Corona-Infizierten leichter verfolgen können.