Das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) sieht keinen Änderungsbedarf an der vor Kurzem verkürzten Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus auf drei Monate. Es werde keine erneute Änderung geben, zitiert das Portal "Business Insider" aus dem Ministerium. EU-Bürger werden drei Monate nach ihrer Infektion wie Ungeimpfte behandelt, sofern keine zusätzliche Impfung stattgefunden hat.
In anderen europäischen Ländern werden sie dagegen bis zu sechs Monate mit Geimpften gleichgestellt. Ein Sprecher des Ministeriums begründete die Haltung damit, dass die EU sich in ihrer Empfehlung nicht auf eine sechsmonatige Gültigkeit des Genesenenstatus geeinigte hatte, sondern auf sechs Monate als Obergrenze. In der Verordnung heißt es, "dass Genesenenzertifikate frühestens elf Tage nach positivem PCR-Test und höchstens 180 Tage gelten". Die deutsche Regelung bewege sich in diesem Rahmen, so der Sprecher weiter. Aus Sicht des BMG wäre es zwar wünschenswert, wenn in Europa einheitliche Regeln gelten, doch es herrschten in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Pandemie-Dynamiken. Während die Omikron-Welle in manchen Ländern bereits abflacht, befindet sich Deutschland laut dem BMG mitten in der Welle. Damit sei der verkürzte Genesenenstatus hierzulande zu rechtfertigen.
Es sei nicht auszuschließen, dass andere europäische Länder ebenfalls von der Empfehlung abweichen. Genau dies war bereits am Dienstag befürchtet worden. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte: "Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen." Der deutsche EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen (FDP) forderte ebenfalls: "Alleingänge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Einigung auf 180 Tage Gültigkeit für ein Genesungszertifikat muss auch von den Staaten gewährleistet werden, welche in den letzten Wochen für eine verkürzte Gültigkeitsdauer geworben haben, das gilt auch für Deutschland." Auch CSU-Chef Markus Söder sprach sich dafür aus, dass der Genesenenstatus in Deutschland wieder sechs Monate gelten soll.
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