Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unternimmt einen neuen Anlauf, dass zur besseren Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und ihrer Verbreitung im Internet die IP-Adressen aller Online-Nutzer befristet gespeichert werden. Hierzu wollen die Unionspolitiker noch in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag einbringen, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagausgaben). "Das Internet hat die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen und die Verbreitung von Kinderpornografie erheblich vereinfacht. Darauf muss der Staat reagieren", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Andrea Lindholz (CSU).
Mit einer befristeten Speicherung von IP-Adressen bei den Providern würden die Ermittler "viel mehr Tätern auf die Schliche kommen", so Lindholz. Der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) sagte: "Das Zaudern und Zögern dieser Bundesregierung muss endlich ein Ende haben." Die Bundesregierung müsse "auf erfahrene Ermittlungsbeamte hören und den häufig einzigen Ermittlungsansatz ermöglichen: Die Speicherung von IP-Adressen." Der Antrag soll am Dienstag in der Fraktionssitzung beraten und beschlossen werden. Darin heißt es wörtlich: "Ohne eine rechtssichere Pflicht zur Speicherung der IP-Adressen laufen die Ermittlungen erschreckend oft ins Leere: In den letzten fünf Jahren konnten 19.150 Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch, die den deutschen Behörden alleine von US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) übermittelt wurden, nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adresse bei den Providern nicht mehr vorhanden war."
Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, "sich im Lichte des erschreckenden Ausmaßes von sexuellem Kindesmissbrauch von den Festlegungen im Koalitionsvertrag zu lösen und in dem vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen die Telekommunikationsanbieter zu einer sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen zum Zwecke der Bekämpfung von schweren Taten gegen Kinder zu verpflichten", heißt es im Unionsfraktions-Antrag. Die Debatte flammt seit Jahrzehnten immer wieder auf. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine erste Variante der Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. Ein neues Gesetz ist seit 2015 in Kraft, wird aber unter anderem wegen bis auf höchster EU-Ebene laufender Gerichtsverfahren nicht vollständig umgesetzt.
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