Bundesweite Mahnwachen vor ca. 50 Rundfunkanstalten und Medienhäusern am 14. Juli gegen einseitige Diskursverengungen und für Presse- und Informationsfreiheit.
Pressemitteilung
Unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht ruft die Initiative "Leuchtturm ARD" für den 14. Juli zu bundesweiten Mahnwachen gegen einseitige Diskursverengungen und für Presse- und Informationsfreiheit auf.
Wie Jimmy Gerum, der Gründer der Aktion, am Mittwoch erklärte, ist gerade in Zeiten, die von "Fluten der widersprüchlichen Informationen" gekennzeichnet sind, ein "starker, kritischer und unabhängiger Journalismus" vonnöten. "Der öffentliche Rundfunk, ARD und ZDF, wird von den Bürgern bezahlt! Er hat Grundrechte zu schützen als mutiger Anwalt und Vierte Säule der Gewaltenteilung!"
Gewählt wurde der Termin in bewusster Anknüpfung an den 14. Juli 1789 - dem Tag, als die Bürger in Paris die Befreiung von Bevormundung und Knechtschaft erwirkt haben, sagte Gerum. Dieser symbolische Tag steht für eine Erneuerung Europas in Frieden, Freiheit und Brüderlichkeit. Ziel der Aktion sei es, dass die Medien, welche nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts "für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung... schlechthin konstituierend" seien, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder gezielt nachkommen: "Als vierte Säule der Gewaltenteilung sind insbesondere die öffentlich-rechtlichen Medien verantwortlich für ausgewogenen und offenen Diskurs."
Der "Leuchtturm ARD" dokumentiert seit Monaten die eklatanten Versäumnisse des öffentlichen Rundfunks (z.B. Diskursverengungen Coronakrise, Einseitige Parteinahme Ukrainekrise) gegenüber seiner gesellschaftlichen Verantwortung und dieser hohen Pflicht. Die Initiative ruft auf zum kollektiven und legalen Zahlungsstopp der Rundfunkbeiträge durch ein Widerspruchsverfahren gegenüber dieser Nichtleistung; gleichzeitig sucht man einen "fairen und versöhnlichen Dialog mit ARD und ZDF", so Gerum. Angestrebt wird die Bildung eines "Runden Tisches" - als Basis für umfangreiche historische Reformen.
„Wir Beitragszahler haben ein Recht auf Erfüllung des Medienstaatsvertrages.