Der Bund will Pauschalurlauber des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook finanziell entschädigen. "Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen", teilte die Bundesregierung am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mit.
Thomas Cook war nach der EU-Pauschalreiserichtlinie dazu verpflichtet, die Vorauszahlungen von Reisenden gegen Insolvenz abzusichern.
Dies sei durch eine Kundengeldversicherung bei dem Versicherer Zurich geschehen. Hierauf hätten die Kunden vertraut, so die Bundesregierung. Die Zurich-Versicherung hat signalisiert, dass sie die Reisevorauszahlungen der betroffenen Kunden nur zu einem geringen Teil erstatten werde.
Die Versicherung beruft sich dabei auf die Haftungsbegrenzung in Höhe von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr. Das deutsche Reiserecht orientiert sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Thomas-Cook-Pleite sprenge aber "diesen Rahmen bei Weitem", hieß es weiter.
Der Fall werfe "eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen" auf, die bislang ungeklärt seien. "Zum Beispiel und unter anderem, ob die Haftungssumme richtig berechnet wurde. Außerdem könnten Ansprüche an die Insolvenzmasse oder gegenüber anderen Beteiligten bestehen.
Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen. Tausende von Klageverfahren - gegebenenfalls sogar gegen verschiedene Beteiligte - müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten - bei ungewissem Ausgang - wären die Folge", so die Bundesregierung. Sie lasse es bei dieser "sehr schwierigen Ausgangslage nicht bewenden". Die Pauschalreisenden hätten darauf vertraut, dass die ausgegebenen Sicherungsscheine ihre Schäden im Falle einer Insolvenz abdecken würden.
Es sei deshalb beabsichtigt, den Thomas-Cook-Kunden anzubieten, "ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten", hieß es weiter.
Im Gegenzug sollten die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen werde. Nur so könne eine "erhebliche Prozesslawine" verhindert, eine "konzentrierte Rechtsklärung vorangetrieben" und am Ende der "mögliche Schaden für den Steuerzahler so gering wie möglich gehalten" werden.
"Für die Abwicklung und Auszahlung an die Kunden soll ein möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren bereitgestellt werden. Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren", so die Bundesregierung. Sie werde die betroffenen Kunden "Anfang 2020 über die weiteren Schritte zur Abwicklung" informieren.
Foto: Thomas Cook, über dts Nachrichtenagentur